
Immer wieder ein brisantes Thema ist die Preisangabenverordnung (PAngV) für Endreinigung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern. Trotz viele Veröffentlichungen und Presseartikeln in den letzten Jahren, besteht oftmals immer noch ein gewissen Unwissen bei so manchen Eigentümer. Die Ausweisung einer Endreinigung als zwangsweise Kostenpauschale ist wettbewerbswidrig und kann im schlimmsten Fall zu einer kostenpflichtige Abmahnung führen.
Az. I ZR 291/89 § 1 UWG; § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV 1985, (BGH, Urteil vom 06.06.1991)
Wer ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung vermietet, muss in den Preisangaben die PAngV „Preisangabenverordnung“ beachten und darf die Endreinigung nicht als zusätzliche Kostenpauschale ansetzen, sofern der Mieter nicht die Wahl hat, ob er das Ferienobjekt reinigen lassen möchte oder ob er die Reinigung selbst vornehmen möchte. Die PAngV dient auch in diesem Fall dem Verbraucher und der Preisklarheit. Das Ausweisen einer festen Endreinigungspauschale ist daher unzulässig.
Die Endreinigung richtig angeben
Zur Kalkulation der Vermietung deines Feriendomizils hast du verschiedene Möglichkeiten die Endreinigung im Rahmen deiner Preisgestaltung richtig darzustellen:
Hier einige Beispiele – Endreinigung in den Preisangaben:
- Ferienhaus A: Wochenpreis: 350 Euro zzgl. 40 Euro Endreinigung
(falsch und wettbewerbswidrig, abmahnfähig)
- Ferienhaus B: Wochenpreis: 390 Euro inkl. Endreinigung
(richtig, wettbewerbskonform)
- Ferienhaus C: 1 Tag: 90 Euro (ink. Endreinigung) jeder weitere Tag: 50 Euro
(richtig, wettbewerbskonform)
- Ferienhaus D: Tagespreis: 50 Euro Endreinigung optional: 40 Euro
(richtig, wettbewerbskonform)
Unser Tipp:
Halte dich nicht nur bei den Endreinigungskosten an die PAngV – auch wenn man immer noch viele Ferienhaus– Ferienwohnungsangebote mit falschen Angaben in Bezug auf die Endreinigung, Kostenpauschalen oder auch Saisonzeiten findet, heißt dies nicht, dass du genauso vorgehen solltest.
- Richtige Preisangaben machen dein Angebot attraktiver
- Die Preisklarheit dient auch dem Interessentengewinn
- Du handelst nicht rechtswidrig und gehst nicht das Risiko einer Abmahnung ein
Lese auch unseren Blogbeitrag zum Thema Preisangabenverordnung für Vermieter und auf was du als Vermieter eines Ferienobjekts bei deinen Preisangaben achten musst.